Abschaffung der EEG-Umlage 2022 – Stromkosten sollen für Verbraucher sinken

Aktuelle Entwicklungen rund um die EEG-Umlage

Um die Verbraucher bei den steigenden Energiepreisen zu entlasten, hat die Ampel-Koalition aus SPD, FDP und Grünen im Februar dieses Jahres ein entsprechendes Maßnahmenpaket entworfen. Teil davon ist die vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage, die im Koalitionsvertrag ursprünglich im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG 2023 erst für Anfang 2023 vereinbart wurde. Nun wird die EEG-Umlage bereits ab Juli 2022 für Stromkunden Geschichte sein. Dann wird die Finanzierung der Ökostrom-Umlage nicht mehr wie bislang und noch aktuell von den Verbrauchern über die Stromrechnung getragen, sondern über den Haushalt des Bundes finanziert.

Es sollen allerdings nicht nur die Stromanbieter von dieser Maßnahme profitieren, indem sie die Strompreise nach Abschaffung der EEG-Umlage für den Endverbraucher nicht senken und so einfach höhere Gewinne erziele. Um eben dies zu verhindern, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unter Robert Habeck eine Formulierungshilfe für den „Entwurf eines Gesetzes zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ vorgelegt, die zuletzt vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Basierend darauf sollen Anbieter die entstehende Entlastung vollständig an die Stromkunden weitergeben müssen. Welche Auswirkungen dies für private Haushalte und Unternehmen hat, welche Einsparungen dadurch für Verbraucher möglich sein könnten und alle Hintergründe zur EGG-Umlage sowie deren Wegfall erfahren Sie hier.

Vor allem im Hinblick auf die Situation insgesamt steigender Energiekosten (Gaspreis, Heizölpreis) ist diese Entwicklung im Bereich Strompreise ein sehr positives Signal, was besonders unseren Kunden im Betrieb von effizienten Infrarotheizungen zu Gute kommen wird.

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Was ist die EEG-Umlage – Hintergründe zur Einführung & Funktion

Eingeführt wurde die EEG-Umlage bereits 2000 im Rahmen des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG), welches die nachhaltige Energiegewinnung durch Solar, Wind, Biomasse und Geothermie fördern soll.

Wer zahlt die EEG-Umlage?

Bisher wurde die Umlage von den Verbrauchern gezahlt. Pro verbrauchter Kilowattstunde Strom wurde bzw. wird die EEG-Umlage auf den eigentlichen Strompreis addiert.

Doch wozu eigentlich?

Ganz einfach: Dadurch stellt die Bundesregierung sicher, dass Ökostrom-Produzenten ihre erneuerbare Energie auch mit Sicherheit in das öffentliche Stromnetz einspeisen können und dafür eine festgelegte Vergütung bekommen. Diese wird ihnen von den Netzbetreibern über das EGG-Konto, das von den vier großen Übertragungsnetzbetreibern in Deutschland geführt wird, ausgezahlt.

Wenn die Netzbetreiber den Strom anschließend an der Strombörse weiterverkaufen und dabei einen höheren Erlös erzielen, als sie für die Vergütung an die Ökostrom-Produzenten gezahlt haben, wird dieser Gewinn wieder auf das EEG-Konto eingezahlt. Da jedoch die Börsenstrompreise schwanken und die Gewinne die Ausgaben für die Vergütungen nicht vollständig decken, wird zum Ausgleich die EEG-Umlage erhoben. Sie fließt auf das EGG-Konto und hilft so, die Versorgung mit erneuerbaren Energien in Deutschland auszubauen, ohne dabei Verlustgeschäfte zu machen.

Hintergrund zur Ökostrom EEG-Umlage & deren Abschaffung

Auch falls sich Anlagenbetreiber entscheiden, ihren Strom selbst zu vermarkten anstelle ihn über die Netzbetreiber einzuspeisen, sind sie durch das EEG-Konto vor einem Verlust beim Verkauf des Stroms geschützt. Sie erhalten dann eine Marktprämie, die einen möglichen Unterschied zwischen Börsenstrompreis und dem Betrag, den die Anlagenbetreiber für die Einspeisung erhalten, kompensiert.

Weichen für die Abschaffung der EEG-Umlage

Wie hoch ist die EEG-Umlage?
Entwicklungen der letzten Jahre

Jedes Jahr prüfen und berechnen die Übertragungsnetzbetreiber die Höhe der EEG-Umlage für das kommende Jahr immer wieder neu. Das Ergebnis wird stets am 15. Oktober jeden Jahres bekannt gegeben. Im vergangenen Oktober wurde dabei eine Senkung der EGG-Umlage von 6,5 Cent auf 3,7 Cent pro Kilowattstunde für 2022 mitgeteilt – eine Reduktion um 43 % und damit die niedrigste Umlage seit 2012. Grund hierfür sind die aktuell hohen Börsenstrompreise, denn durch sie können die Netzbetreiber höhere Erlöse für den nachhaltigen Strom erzielen. Somit ist eine geringere Förderung über das EEG-Konto notwendig. Aber auch eine Bezuschussung des Kontos von rund 3,3 Milliarden Euro über den Bund trug zur Senkung der EEG-Umlage für 2022 bei.

Wie ist die Abschaffung der EEG-Umlage nun möglich?

Obwohl die Ökostrom-Umlage bereits für das aktuelle Jahr stark gesunken ist, hat sich durch die weiterhin hohen bzw. steigenden Börsenstrompreise ein Überschuss von mehreren Milliarden Euro auf dem EEG-Konto angestaut. So ist nur im Januar dieses Jahres bereits ein Plus von über zwei Milliarden entstanden. Durch diesen milliardenschweren Überschuss ist es möglich, die EGG-Umlage frühzeitig und ohne zusätzliche staatliche Hilfe abzuschaffen. Die dadurch eingesparten Mittel aus dem Energie- und Klimafonds – über den die EEG-Umlage zukünftig finanziert werden soll – könnten stattdessen für das geplante Klimageld genutzt werden, das die höhere Bepreisung von CO2 bei Sprit und Heizenergie ausgleichen soll.

EEG-Umlage-Abschaffung: Ersparnis für den Verbraucher

Einsparungen der Stromkunden durch die Abschaffung der EEG-Umlage

Ziel der Abschaffung der EEG-Umlage ist in erster Linie die Entlastung der Verbraucher bei den aktuell hohen und steigenden Energiepreisen. Daher sollen die Stromanbieter die Entlastung nach den Plänen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz auch voll und ganz von den Stromanbietern an die Verbraucher weitergeben müssen. Nach Angaben durch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck solle dies einen durchschnittlichen Haushalt um etwa 300 Euro jährlich entlasten. Die tatsächliche Einsparung wird jedoch vermutlich niedriger ausfallen, auch da die Umlage kürzlich bereits auf 3,7 Cent gesenkt wurde und die Einsparungen durch die vollständige Abschaffung der EEG-Umlage für die Bürger somit automatisch geringer ausfallen verglichen mit dem vorangegangenen Jahr 2021, als die Umlage bei 6,5 Cent der Stromkosten lag. Dennoch würden Endverbraucher den Wegfall der EEG-Umlage bei einer vollständigen Weitergabe der Entlastung positiv im Portmonee merken.

Was kann konkret vom Kunden eingespart werden?

Wieviel jeder Bürger aber letztendlich genau durch den Wegfall der Ökostrom-Umlage einspart und welcher Betrag am Ende auf der Stromrechnung steht, hängt vom individuellen Stromverbrauch – damit verbunden auch der Personenanzahl im Haushalt – sowie der Entwicklung der Börsenstrompreise ab. Prüfen Sie am besten Ihre Jahresendabrechnung, um sicherzustellen, dass Ihr Stromanbieter die Entlastung an Sie weitergibt und um Ihre konkreten Einsparungen zu ermitteln. Auf die Abschläge wird sich die Abschaffung der EEG-Umlage zunächst jedoch nicht auswirken, da diese pauschal erhoben werden. Die Einsparung macht sich somit erst nach der Verrechnung des tatsächlichen Stromverbrauchs bemerkbar.

Beispielrechnung:
Angenommen ein 4 Personenhaushalt verbraucht 4.000 kWh Strom im Jahr bei einem Preis von 30 Cent/kWh (inkl. EEG-Umlage). Dadurch ergeben sich für diesen Haushalt folgende Stromkosten pro Jahr:

Stromkosten inkl. EEG-Umlage von 3,7 Cent: 4.000 kWh x 0,3 € = 1.200 €
Stromkosten nach Abzug der EEG-Umlage: 4.000 kWh x 0,263 € = 1.052 €

Hier würde der Haushalt 148 € Kosten in einem ganzen Jahr sparen, wenn die Entlastung wie nach dem aktuellen Plan vollständig an die Stromkunden weitergegeben wird. Zu beachten ist jedoch, dass man bei einer Abschaffung der EEG-Umlage ab Juli 2022, nicht für das vollständige Jahr entlastet werden würde.

Was bedeutet die Abschaffung der EEG-Umlage für Photovoltaik Betreiber?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023, dessen Änderungen u.a. die Abschaffung der EEG-Umlage für Verbraucher beinhaltet, ist schon zum Teil im Juli 2022 in Kraft getreten. Andere Bestandteile des Gesetzes gelten allerdings erst ab Januar 2023. Hierzu zählen beispielsweise Regelungen, die private Photovoltaik Anlagen wieder lukrativer machen sollen.

Abschaffung EEG-Umlage Photovoltaik Bedeutung
  • Durch die Abschaffung der EEG-Umlage fällt bei vielen bestehenden PV-Anlagen der Erzeugungszähler weg und die Abrechnung beim Verkauf des erzeugten Stroms wird vereinfacht.

  • Zusätzlich darf bei neuen Photovoltaik Anlagen, die ab 2023 betrieben werden, 100% der Leistung ins Stromnetz eingespeist werden statt der bisherigen Grenze von 70%.

  • Für Photovoltaik Anlagen zur Eigenversorgung gilt folgende, erhöhte Einspeisevergütung:

    • bis 10 kWp: 8,2 Cent / kWh
    • über 10 kWp: 7,1 Cent / kWh
  • Betreiber von PV-Anlagen, die die produzierte Energie komplett ins Netz einspeisen, können mit einer noch höheren Vergütung rechnen:

    • bis 10 kWp: 13,0 Cent / kWh
    • über 10 kWp: 10,9 Cent / kWh
  • * Die EU-Kommission muss den neuen Sätzen allerdings noch zustimmen *

  • Für eine Förderung müssen Photovoltaik Anlagen nicht mehr unbedingt auf einem Dach installiert werden, sondern können auch gemäß Baurecht im Garten oder auf der Terrasse aufgestellt werden.

Chancen für das Heizen mit Strom – zukunftssicher & nachhaltig

Wenn die Einsparungen zu 100 % an die Stromkunden weitergegeben werden, wird dies nicht nur für die Verbraucher finanziell positiv zu spüren sein, sondern es kann sich folglich auch auf andere Bereiche wie etwa dem Heizen mit Strom auswirken. Denn wenn die Verbraucher durch die Abschaffung der EEG-Umlage weniger für ihren Strom zahlen müssten, würden auch die Heizkosten pro verbrauchte Kilowattstunde entsprechend billiger. Somit würde diese Art des Heizens merklich günstiger und eine noch attraktivere Alternative zur Gasheizung und Ölheizung – besonders mit Blick auf die steigenden Preise für Öl und Gas aufgrund der höheren CO2-Bepreisung, die aktuelle Energiekrise und schlechte Ökobilanz fossiler Energien.

Schon jetzt stellen hochwertige, elektrische Infrarotheizungen daher eine besonders energieeffiziente und in Kombination mit Ökostrom auch eine äußerst umweltfreundliche Heizmöglichkeit dar. Mit ihrer speziellen, direkten Wärmewirkung beheizen sie den Raum besonders angenehm und nachhaltig. Dabei kann mithilfe eines digitalen Thermostats die gewünschte Temperatur manuell oder vollautomatisch festgelegt werden. Dies ermöglicht hocheffizientes Heizen ganz nach dem eigenen Bedarf. Somit sind elektrische Heizungen gepaart mit (Öko-)Strom eine zukunftssichere Alternative zu Gas- und Ölheizungen. Durch die fortlaufende Förderung der erneuerbaren Energien und die geplante Entlastung für die Stromkunden durch die Abschaffung der EEG-Umlage wird außerdem der Weg für diese umweltschonende Form des Heizens weiter geebnet.

Bildquelle: Adobe Stock

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