Frage / Problem:

Ist eine Elektroheizung nach dem GEG erlaubt?

Antwort / Lösung:

Ja. Infrarotheizungen sind nach § 71 GEG zulässig, weil sie als Stromdirektheizungen (§ 71 Abs. 3 Nr. 3) ausdrücklich vorgesehen sind. Sie erfüllen die Anforderungen als Elektrodirektheizung und durch eine Kombination mit erneuerbarem Strom (z. B. Photovoltaik).

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