Frage / Problem:
Ist eine Elektroheizung nach dem GEG erlaubt?
Antwort / Lösung:
Ja. Infrarotheizungen sind nach § 71 GEG zulässig, weil sie als Stromdirektheizungen (§ 71 Abs. 3 Nr. 3) ausdrücklich vorgesehen sind. Sie erfüllen die Anforderungen als Elektrodirektheizung und durch eine Kombination mit erneuerbarem Strom (z. B. Photovoltaik).