Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) 2026
Eckpunkte, Inhalte & Auswirkungen auf das Heizen
Ende Februar 2026 hat die Bundesregierung die Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgestellt. Dieses soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz in seiner zuletzt viel diskutierten Form („Heizungsgesetz“) ablösen. Noch handelt es sich nur um politische Leitlinien. Diese zeigen allerdings deutlich, wohin die Entwicklung gehen soll: Weniger Bürokratie, mehr Entscheidungsfreiheit für Eigentümer und gleichzeitig ein langfristiger Klimapfad für den Gebäudesektor.
Wegfall der 65%-Regel: Fossiles Heizen wird teurer, Stromlösungen attraktiver
Zentral ist dabei die geplante Streichung der bisherigen Detailregelungen zum Heizungseinbau, insbesondere der bekannten 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien. Damit würden einige der prägendsten Vorgaben der letzten Jahre entfallen und Eigentümer erhielten wieder mehr Entscheidungsfreiheit. Gleichzeitig bleiben die Klimaziele bestehen, während der Weg dorthin flexibler gestaltet werden soll. Allerdings wird bereits darauf hingewiesen, dass durch neue Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffe sowie steigende CO₂-Kosten künftig insbesondere das Heizen mit Öl und Gas für Verbraucher teurer werden könnte. Dadurch rücken auch Heizlösungen stärker in den Fokus, die nicht von Brennstoffpreisen abhängig sind, beispielsweise elektrische Infrarotheizungen.
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Inhalte der Eckpunkte verständlich erklärt, die Unterschiede zum bisherigen Gesetz sowie die möglichen Auswirkungen auf das Heizen (mit Infrarot).
Ratgeber Inhalte:
Welche Inhalte beim GMG geplant sind – Steigende Kosten bei Öl und Gas?
Nachfolgend finden Sie die zentralen Inhalte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes auf einen Blick.
Die Details zu den einzelnen Themen werden anschließend Schritt für Schritt erläutert.
Im Mittelpunkt stehen unter anderem neue Rahmenbedingungen für das Heizen mit Öl und Gas.
Durch steigende Vorgaben für den Anteil klimafreundlicher Energieträger könnten künftig vor allem die Preise für Heizöl und Erdgas und damit die laufenden Heizkosten für Verbraucher steigen.
Vor diesem Hintergrund rücken effiziente elektrische Heizsysteme wie Infrarotheizungen zunehmend in den Fokus, da sie unabhängig von fossilen Brennstoffen betrieben werden können.
Welche Inhalte beim GMG geplant sind – Steigende Kosten bei Öl und Gas?
Nachfolgend finden Sie die zentralen Inhalte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes auf einen Blick.
Die Details zu den einzelnen Themen werden anschließend Schritt für Schritt erläutert.
Im Mittelpunkt stehen unter anderem neue Rahmenbedingungen für das Heizen mit Öl und Gas.
Durch steigende Vorgaben für den Anteil klimafreundlicher Energieträger könnten künftig vor allem die Preise für Heizöl und Erdgas und damit die laufenden Heizkosten für Verbraucher steigen.
Vor diesem Hintergrund rücken effiziente elektrische Heizsysteme wie Infrarotheizungen zunehmend in den Fokus, da sie unabhängig von fossilen Brennstoffen betrieben werden können.

Welche Optionen haben Verbraucher angesichts steigender Öl- & Gaskosten?
Infrarotheizungen als flexible & unabhängige Heizlösung
Während Gas- und Ölheizungen künftig steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzen müssen, arbeiten Infrarotheizungen rein elektrisch. Sie sind daher nicht von Bio-Treppen oder Brennstoffquoten betroffen. Durch die Nutzung von Strom, vor allem in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage, können Verbraucher zudem unabhängiger von Brennstoffpreisen werden und ihre Heizkosten senken sowie besser planen.
Infrarotheizungen senken Kosten & Aufwand bei Modernisierungen
Neue Spielräume durch das Gebäudemodernisierungsgesetz
Die flexibleren Regelungen im GMG schaffen mehr Spielraum für individuelle und pragmatische Entscheidungen bei der Heizungswahl. Infrarotheizungen können dabei insbesondere durch ihre geringen Anschaffungskosten, die einfache Installation ohne Wasser- oder Heizungsleitungen sowie den geringen baulichen Aufwand überzeugen. Da keine komplexe Heizungsinfrastruktur notwendig ist, entfallen oft umfangreiche Umbauten sowie die Koordination mehrerer Gewerke. Ein Vorteil, der Modernisierungen nicht nur unkomplizierter, sondern häufig auch deutlich kostengünstiger machen kann.

Gute Kombinationsmöglichkeiten von Infrarot mit Photovoltaik
Da das neue Gesetz langfristig auf CO₂-arme Wärme setzt, gewinnen elektrische Heizsysteme zunehmend an Bedeutung. Besonders in Verbindung mit selbst erzeugtem Solarstrom aus einer Photovoltaikanlage können Verbraucher ihre Abhängigkeit von steigenden Brennstoffpreisen deutlich reduzieren und ihre Heizkosten langfristig besser kontrollieren. Auch mit Ökostromtarifen lassen sich planbare und vergleichsweise stabile Betriebskosten erreichen.

Flexibles Heizen mit Infrarot passend zu individuellen Modernisierungskonzepten
In vielen Gebäuden ist eine vollständige Systemumstellung nicht sofort notwendig oder wirtschaftlich sinnvoll. Infrarotheizungen können gezielt einzelne Räume beheizen oder bestehende Systeme ergänzen. Ein Ansatz, der gut zu einem technologieoffenen Modernisierungskonzept passt.

Eckpunkte des GMG detailliert & verständlich erklärt

Das bisherige „Heizungsgesetz“ soll wegfallen
Der wohl größte Punkt: Die detaillierten Vorschriften zum Heizungseinbau aus der GEG-Novelle 2023 sollen gestrichen werden. Dazu gehören insbesondere die bekannten Paragraphen rund um die sogenannte 65-Prozent-Regel. Diese Regel schreibt bisher vor, dass neu eingebaute Heizungen grundsätzlich mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen müssen. Ziel der damaligen Vorgabe war es, den Gebäudesektor schneller klimaneutral zu machen und den Umstieg auf fossile Energieträger zu begrenzen. In der Praxis führte die Regel jedoch zu komplexen Nachweis-, Planungs- und Beratungspflichten sowie zu Unsicherheiten bei Eigentümern. Mit dem neuen Gesetz soll dieser starre Ansatz nun deutlich vereinfacht oder ersetzt werden.

Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden
Ein wichtiger Grundsatz der Eckpunkte lautet: Funktionierende Heizungen sollen nicht allein wegen neuer Vorgaben ersetzt werden müssen. Eigentümer sollen also keine Austauschpflicht befürchten, solange ihre Anlage noch arbeitet.

Mehr Entscheidungsfreiheit beim Heizungstausch
Wenn eine Heizung erneuert werden muss, soll die Wahl der Technologie wieder stärker bei den Eigentümern liegen. Das Gesetz soll einen offenen Rahmen schaffen, in dem unterschiedliche Heizsysteme möglich bleiben, abhängig von Gebäude, Budget und persönlichen Prioritäten.

Bio-Treppe: Gas- & Ölheizungen zulässig – Aber mit neuen Klimavorgaben für Verbraucher
Künftig sollen neue Gas- oder Ölheizungen grundsätzlich wieder eingebaut werden dürfen. Allerdings ist vorgesehen, dass diese Anlagen ab 2029 einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen müssen. Der Einstieg erfolgt dabei mit mindestens 10 Prozent ab dem 1. Januar 2029, anschließend sollen die Anteile in mehreren Stufen bis zum Jahr 2040 weiter steigen. Dieser sogenannte Stufenplan („Bio-Treppe“) soll dazu beitragen, dass auch fossil betriebene Heizsysteme schrittweise klimafreundlicher werden.
Gleichzeitig gehen Experten davon aus, dass das Heizen mit Öl und Gas für Verbraucher künftig teurer werden könnte. Hintergrund sind unter anderem höhere Kosten für klimafreundliche Brennstoffe sowie steigende CO₂-Preise auf den fossilen Anteil. Auch wirtschaftliche Studien weisen darauf hin, dass grüne Gase wie Wasserstoff oder synthetisches Methan voraussichtlich knapp und kostenintensiv bleiben könnten. Dadurch gewinnen Heizlösungen an Bedeutung, die unabhängig von fossilen Brennstoffen funktionieren und besser planbare Kosten ermöglichen, beispielsweise elektrische Heizsysteme wie Infrarotheizungen.

CO₂-Preis-Entlastung für klimafreundliche Brennstoffanteile bei Öl und Gas
Um zusätzliche Kosten für Verbraucher zumindest teilweise abzufedern, soll für den Anteil klimafreundlicher Brennstoffe kein CO₂-Preis anfallen. Damit möchte die Politik verhindern, dass entsprechende Tarife für Haushalte zu stark steigen. Dennoch bleibt offen, in welchem Umfang sich steigende Brennstoffkosten langfristig auf die Heizkosten für Öl- und Gasheizungen auswirken werden.

Pflichtquoten für Versorger: Mehr klimafreundliche Brennstoffe im Markt
Zusätzlich zur Bio-Treppe ist geplant, Energieversorger stärker in die Pflicht zu nehmen. Sie sollen künftig einen bestimmten Anteil klimafreundlicher Gase oder Heizöle in den Markt bringen. Diese Quote soll ab 2028 zunächst bei bis zu 1 Prozent beginnen und anschließend schrittweise steigen. Ziel ist es, durch den zunehmenden Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe CO₂-Einsparungen zu erreichen.

Mieterschutz gegen hohe Heizkosten
Ein weiterer angekündigter Punkt betrifft Mieter: Es soll Regelungen geben, die verhindern, dass unwirtschaftliche Heizsysteme zu überhöhten Nebenkosten führen. Details dazu stehen allerdings noch aus.

Gebäudemodernisierungsgesetz Förderung: BEG-Förderung bleibt weiterhin bestehen
Die staatliche Heizungsförderung (BEG) soll nach aktuellem Stand bis mindestens 2029 gesichert bleiben. Für Eigentümer bedeutet das vorerst Planungssicherheit bei Investitionen in moderne Heiztechnik.

EU-Vorgaben werden umgesetzt – Ohne zusätzliche Sanierungspflichten
Die europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) soll im Rahmen des neuen Gesetzes umgesetzt werden. Gleichzeitig wird betont, dass daraus keine zusätzlichen individuellen Sanierungspflichten für bestehende Wohngebäude entstehen sollen.

Kommunale Wärmeplanung soll einfacher werden
Die kommunale Wärmeplanung bleibt ein zentrales Instrument, um die zukünftige Wärmeversorgung in Städten und Gemeinden zu steuern und zu koordinieren. Allerdings ist vorgesehen, sie deutlich zu vereinfachen und bürokratische Hürden zu reduzieren. Vor allem für kleinere Städte und Gemeinden. Auch die Datenerhebung soll weniger aufwendig werden.

Fernwärme wird weiter gestärkt
Wärmenetze gelten weiterhin als zentraler Baustein der zukünftigen Wärmeversorgung. Geplant ist, den klimafreundlichen Ausbau und die Modernisierung von Fern- und Nahwärmenetzen weiter voranzutreiben. Gleichzeitig sollen Wärmepreise für Kunden und Mieter fair, transparent und bezahlbar bleiben. Dafür ist vorgesehen, die bestehenden Regelungen zur Fernwärmeversorgung und Wärmelieferung anzupassen.

Weiterer Zeitplan für das Gebäudemodernisierungsgesetz
Bis Ostern 2026 soll ein Gesetzentwurf im Kabinett beschlossen werden. Danach folgt die Beratung im Bundestag. Das Gesetz soll nach derzeitiger Planung bis Sommer 2026 verabschiedet werden und noch vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Vergleich: Wie sich das neue GMG vom bisherigen GEG unterscheidet
Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG): FAQ – Was Eigentümer jetzt wissen sollten
Frage / Problem:
Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)?
Antwort / Lösung:
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ist ein geplantes Gesetz der Bundesregierung, das das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) in seiner zuletzt reformierten Form ersetzen soll. Ziel ist es, die energetische Modernisierung von Gebäuden zu vereinfachen und gleichzeitig die Klimaziele im Gebäudesektor weiter zu verfolgen.
Im Unterschied zum bisherigen „Heizungsgesetz“ soll das GMG weniger starre Detailvorgaben enthalten. Statt konkreter technischer Pflichtlösungen setzt der Gesetzgeber stärker auf langfristige Klimaziele, steigende CO₂-Preise sowie Anreize für klimafreundliche Technologien.
Für Eigentümer bedeutet das vor allem mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl der Heiztechnik. Gleichzeitig könnte das Heizen mit fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas langfristig teurer werden, während elektrische Heizsysteme oder Lösungen mit erneuerbaren Energien stärker in den Fokus rücken.
Noch offene Fragen?
Frage / Problem:
Wann tritt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) in Kraft?
Antwort / Lösung:
Nach aktuellem Stand plant die Bundesregierung, den Gesetzentwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) bis Ostern 2026 vorzulegen. Anschließend soll der Entwurf im Bundestag beraten und beschlossen werden.
Das Ziel der Regierung ist es, das Gesetz noch vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten zu lassen. Ob dieser Zeitplan eingehalten wird, hängt jedoch vom parlamentarischen Verfahren und möglichen Änderungen im Gesetzgebungsprozess ab.
Bis zum Inkrafttreten gelten weiterhin die bisherigen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Erst mit der Verabschiedung des GMG würden die neuen Rahmenbedingungen für Heizungen und energetische Modernisierungen gelten.
Noch offene Fragen?
Frage / Problem:
Wird das Heizungsgesetz durch das GMG abgeschafft?
Antwort / Lösung:
Die bisherige Reform des Gebäudeenergiegesetzes aus dem Jahr 2023, die häufig als „Heizungsgesetz“ bezeichnet wird, soll im Zuge des Gebäudemodernisierungsgesetzes weitgehend ersetzt werden.
Insbesondere die bekannten Detailregelungen zum Einbau neuer Heizungen, darunter die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien, sollen entfallen. Damit würde ein zentraler Bestandteil der bisherigen Gesetzgebung gestrichen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Klimaziele im Gebäudesektor aufgegeben werden. Statt konkreter Technikvorgaben soll der Klimapfad künftig stärker über steigende CO₂-Preise, klimafreundliche Brennstoffe und über wirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie Marktmechanismen gelenkt werden
Noch offene Fragen?
Frage / Problem:
Müssen bestehende Heizungen durch das GMG ausgetauscht werden?
Antwort / Lösung:
Nach den bisher bekannten Eckpunkten des Gebäudemodernisierungsgesetzes sollen funktionierende Heizungen weiterhin betrieben werden dürfen. Eine Austauschpflicht allein aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben ist nicht vorgesehen.
Das bedeutet, dass Eigentümer ihre bestehende Öl- oder Gasheizung grundsätzlich weiter nutzen können, solange sie technisch funktioniert und keine anderen gesetzlichen Austauschpflichten greifen.
Langfristig könnten jedoch steigende CO₂-Kosten oder höhere Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffe dazu führen, dass das Heizen mit fossilen Energien teurer wird.
Noch offene Fragen?
Frage / Problem:
Warum könnten Öl- und Gasheizungen künftig teurer werden?
Antwort / Lösung:
Im Rahmen des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes ist vorgesehen, dass Gas- und Ölheizungen künftig steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzen müssen. Diese sogenannte „Bio-Treppe“ soll ab 2029 mit mindestens 10 Prozent beginnen und anschließend weiter steigen.
Klimafreundliche Brennstoffe wie synthetische Gase oder Biokraftstoffe sind derzeit deutlich teurer als fossile Energieträger. Zusätzlich steigt der CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe schrittweise an.
Diese Faktoren könnten dazu führen, dass das Heizen mit Öl und Gas für Verbraucher langfristig kostspieliger wird.
Noch offene Fragen?
Frage / Problem:
Was ist die Bio-Treppe bei Öl- und Gasheizungen?
Antwort / Lösung:
Die sogenannte Bio-Treppe beschreibt eine gesetzliche Vorgabe für neue Gas- und Ölheizungen. Demnach müssen diese Anlagen künftig schrittweise steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzen.
Der Einstieg ist ab dem Jahr 2029 mit mindestens 10 Prozent vorgesehen. In den darauffolgenden Jahren sollen die Anteile in mehreren Stufen weiter steigen, sodass fossile Heizsysteme zunehmend mit klimafreundlicheren Energieträgern betrieben werden.
Diese Regelung richtet sich direkt an Betreiber entsprechender Heizungen, also an Eigentümer oder Verbraucher. Davon zu unterscheiden ist eine weitere geplante Maßnahme: Pflichtquoten für Energieversorger, die ab 2028 einen kleinen Anteil klimafreundlicher Gase oder Heizöle in den Markt bringen sollen.
Ziel der Bio-Treppe ist es, die CO₂-Emissionen im Gebäudesektor schrittweise zu reduzieren, ohne den Einsatz von Gas- oder Ölheizungen vollständig zu verbieten.
Noch offene Fragen?
Frage / Problem:
Welche Heizungen sind unter dem neuen GMG erlaubt?
Antwort / Lösung:
Nach den bisherigen Eckpunkten des Gebäudemodernisierungsgesetzes soll die Wahl der Heiztechnologie wieder stärker bei den Eigentümern liegen. Es ist vorgesehen, die strengen Detailvorgaben des bisherigen Heizungsgesetzes zu streichen.
Grundsätzlich könnten damit verschiedene Heizsysteme weiterhin eingesetzt werden, darunter Gas- und Ölheizungen, Wärmepumpen, Fernwärme, Hybridheizungen sowie elektrische Heizsysteme.
Entscheidend wird künftig vor allem sein, wie sich CO₂-Preise, Brennstoffkosten und Förderprogramme entwickeln.
Noch offene Fragen?
Frage / Problem:
Gibt es weiterhin Förderungen für neue Heizungen?
Antwort / Lösung:
Nach aktuellem Stand soll die staatliche Förderung für Heizungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weiterhin bestehen bleiben.
Die Förderprogramme von BAFA und KfW sollen mindestens bis zum Jahr 2029 gesichert werden. Dadurch soll Eigentümern weiterhin finanzielle Unterstützung bei der Modernisierung ihrer Heizsysteme zur Verfügung stehen.
Welche Technologien konkret gefördert werden und in welcher Höhe, kann sich jedoch im Laufe der Zeit ändern.
Noch offene Fragen?
Frage / Problem:
Welche Rolle spielen elektrische Heizsysteme im Gebäudemodernisierungsgesetz?
Antwort / Lösung:
Elektrische Heizsysteme gewinnen im Rahmen der Energiewende zunehmend an Bedeutung. Da sie ohne fossile Brennstoffe betrieben werden können, sind sie nicht von steigenden Brennstoffquoten oder Bio-Treppen betroffen.
In Verbindung mit Photovoltaikanlagen kann ein Teil der benötigten Energie direkt selbst erzeugt werden. Dadurch lassen sich Abhängigkeiten von Brennstoffpreisen reduzieren.
Im Rahmen eines technologieoffenen Ansatzes können elektrische Heizlösungen daher für zahlreiche Gebäude und Modernisierungssituationen eine interessante Option darstellen.
Noch offene Fragen?
Frage / Problem:
Was ist der Unterschied zwischen GMG und GEG?
Antwort / Lösung:
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist das bisherige zentrale Gesetz für Energieeffizienz und Heiztechnik in Gebäuden. In der Reform von 2023 wurden darin strenge Vorgaben für neue Heizungen eingeführt, darunter die bekannte 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien.
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll diesen Ansatz deutlich verändern. Statt detaillierter Technikvorschriften sollen künftig stärker langfristige Klimaziele und wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Mittelpunkt stehen.
Für Eigentümer bedeutet das voraussichtlich mehr Entscheidungsfreiheit bei Modernisierungen, während der Übergang zu klimafreundlicher Wärme langfristig weiterhin politisch gesteuert wird.
Noch offene Fragen?

Fazit: Mehr Freiheit – Aber Unsicherheit bei Öl und Gas macht Alternativen attraktiver
Die GMG-Eckpunkte deuten auf einen deutlichen Kurswechsel hin: Weniger starre Vorschriften, mehr Entscheidungsfreiheit und ein stärkerer Fokus auf langfristige Klimaziele statt kurzfristiger Verbote. Für Eigentümer kann das zunächst mehr Flexibilität bedeuten.
Gleichzeitig bleibt klar: Fossile Heizsysteme werden langfristig durch steigende Anforderungen und mögliche Kostenentwicklungen unter Druck geraten. Elektrische Heizlösungen wie Infrarot können deshalb in zahlreichen Situationen eine interessante Option sein. Vor allem dort, wo Flexibilität, einfache Installation oder Kombination mit erneuerbarem Strom im Vordergrund stehen.
Quellen:
- Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD, 24.02.2026
https://table.media/assets/eckpunkte-gebaudemodernisierungsgesetz1.pdf - Infopapier Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), Verhandlungsgruppe der Regierungsfraktionen, 24.02.2026
https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/infopapier-gebaeudemodernisierungsgesetz.pdf - Gebäudeenergiegesetz (GEG), §§ 71 und 72, geltende Fassung
https://www.gesetze-im-internet.de/geg/ - Welt / dpa (25.02.2026): Was die Reform des Heizungsgesetzes bedeutet – Einschätzungen zu Kosten und Verfügbarkeit klimafreundlicher Gase
https://www.welt.de/politik/deutschland/article699e677ecfca786c686c9d31/Was-die-Reform-des-Heizungsgesetzes-bedeutet.html















