Baden-Württemberg: Neue Landesbauordnung – PV-Anlagen genehmigungsfrei
SWR: 18. Dezember 2024


Am 18. Dezember 2024 berichtete der SWR über die Reform der Landesbauordnung in Baden-Württemberg, die von der grün-schwarzen Landesregierung beschlossen wurde. Die Reform hat das Ziel, Bauen im Land zu erleichtern und schneller zu gestalten, indem sie Bürokratie abbaut und weniger strenge Vorschriften einführt. Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die sogenannte Genehmigungsfiktion. Diese besagt, dass ein Bauantrag automatisch als genehmigt gilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb von drei Monaten reagiert. Dies soll Bauherren mehr Planungssicherheit bieten und die Verfahren beschleunigen. Die Reform umfasst auch eine vereinfachte Umnutzung von Immobilien, bei der keine Baugenehmigung mehr erforderlich ist, wenn Wohnraum geschaffen wird.
Des Weiteren führt die Reform dazu, dass das Widerspruchsverfahren vereinfacht wird. Künftig entfällt die „Extraschleife“ bei den Regierungspräsidien, was die Verfahren für Bauherren und Nachbarn verkürzen soll. Ein weiterer Punkt der Reform betrifft die Photovoltaikanlagen: Diese sollen auf unbebauten Grundstücken künftig ohne Genehmigung errichtet werden können, ebenso wie Freiflächen-Photovoltaikanlagen und gewerbliche Ladestationen. Durch diese Änderungen erwartet die Landesregierung eine Entlastung der Behörden und eine Beschleunigung des Bauprozesses, wobei die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften weiterhin in der Verantwortung der Bauherren liegt.
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