Solarspitzengesetz: Neue Regelungen für Photovoltaik-Anlagen
Town & Country Haus, 14. März 2025

Magazin Town & Country Haus Logo

Town & Country Haus berichtet: Das am 25. Februar 2025 in Kraft getretene Solarspitzengesetz bringt weitreichende Neuerungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen. Ziel der Gesetzesreform ist es, den Eigenverbrauch und die Speicherung von Solarstrom zu fördern, um die Netzstabilität zu erhöhen und Kosten für Verbraucher zu reduzieren. Eine wesentliche Änderung betrifft die Einspeisevergütung: Bei negativen Strompreisen an der Börse entfällt diese künftig für neu installierte Photovoltaikanlagen. Dadurch sollen Betreiber ermutigt werden, den erzeugten Strom vermehrt selbst zu nutzen oder zu speichern.

Darüber hinaus wird die Installation intelligenter Stromzähler (Smart Meter) und Steuerboxen verpflichtend, um den Stromverbrauch und die Einspeisung gezielt steuern zu können. Die Direktvermarktung von Solarstrom wird erleichtert, wodurch Betreiber ihre Einnahmen optimieren können. Bestandsanlagen sind von den neuen Regelungen nicht betroffen, können jedoch freiwillig auf das neue Modell umsteigen und von einer leicht erhöhten Einspeisevergütung profitieren.

Hinweis von VASNER – Mit Photovoltaik & Infrarot nachhaltig & effizient heizen:

Die Neuregelungen des Solarspitzengesetzes betonen, wie wichtig es ist, den erzeugten Solarstrom gezielt für den Eigenverbrauch zu nutzen. Infrarotheizungen bieten in Kombination mit Photovoltaik eine besonders effiziente Lösung, um unabhängig, nachhaltig und wirtschaftlich zu heizen. Da sie Strom direkt in Wärme umwandeln, lassen sich selbst erzeugte Energieressourcen optimal ausschöpfen. So profitieren Haushalte nicht nur von einer nachhaltigen Heiztechnologie, sondern auch von einem intelligenten Energiemanagement, das den Eigenverbrauch maximiert und Einspeiseverluste vermeidet.