Das neue GEG Gebäudeenergiegesetz – Für Hausbesitzer treten neue Regelungen in Kraft

Aktuelle Gesetzeslage und Pflichten für Hauseigentümer laut GEG

In Deutschland haben laut dem Statistischen Bundesamt rund 46,5% der Bevölkerung Wohneigentum. Seit dem 1. Januar 2024 greift das GEG 2024 Gebäudeenergiegesetz. Viele stellen sich derzeit die Frage, was das GEG für ihr Eigentum bedeutet.

Allgemein gesagt führt das Gebäudeenergiegesetz verschiedene Vorschriften aus dem Gebäudeenergiebereich zusammen und erweitert es darüber hinaus um neue Anforderungen. Sowohl bei der Planung von konventionellen Heizsystemen als auch bei Infrarotheizungen kommt die Gesetzlage zum Tragen.

Alle Inhalte rund um das GEG im Überblick:

Gebäudeenergiegesetz 2024 – Veröffentlichung und Inhalt

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 wurde von der Bundesregierung als Entwurf eingebracht und nach intensiven Beratungen im Bundestag verabschiedet. Der Beschluss wurde am 19. Oktober 2023 im Bundesgesetzblatt (BGBl) verkündet. Es trat am 1. Januar 2024 in Kraft.

Mit dem GEG 2024 wird ein modernes, einheitliches und aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien geschaffen. Vor der Einführung der Vorgängerfassung des GEGs in 2020 galten drei separate Gesetze: die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Diese wurden durch das Gebäudeenergiegesetz abgelöst. Die Mindestanforderungen für Neubauten bleiben im Wesentlichen bestehen, allerdings gibt es nun erweiterte Austausch- und Nachrüstpflichten für Bestandsbauten.

Die wichtigsten Inhalte des GEG wurden von der Verbraucherzentrale und dem Fachportal für Energieeffizientes Bauen und Sanieren zusammengefasst. Das Gebäudeenergiegesetz beinhaltet unter anderem:

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Die Inhalte des neuen GEG haben die Verbraucherzentrale und das Fachportal Energieeffizientes Bauen und Sanieren zusammengefasst. Das Gebäudeenergiegesetz beinhaltet:

  • Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden.

  • Strom aus nachhaltigen Energien kann nun als anteilige Nutzung erneuerbarer Energien angerechnet werden, wobei ein Mindestdeckungsanteil von 65 Prozent des Wärme- und Kältebedarfs erforderlich ist.

  • Eigentümer von Bestandsgebäuden müssen bestimmte Nachrüst- und Austauschpflichten erfüllen, beispielsweise den Austausch von Heizungen, die älter als 30 Jahre sind.

  • Energetische Mindestanforderungen an Neubauten wurden weiter verschärft, um den Energieverbrauch zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.

  • Beim Neubau gelten erweiterte Anforderungen an den Einsatz regenerativer Energien zum Heizen und Kühlen.

  • Verschärfte energetische Anforderungen für beheizte und klimatisierte Gebäude, die den CO₂-Ausstoß weiter reduzieren sollen.

  • Verbot der Neuinstallation von Öl- und Gasheizungen, sofern keine Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien nachgewiesen wird.

  • Beim Verkauf oder bei umfangreichen Änderungen an bestehenden Ein- und Zweifamilienhäusern müssen verpflichtend Energieberatungen durchgeführt werden.

  • Die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise wurde für Neubauten und Bestandsgebäude sowie für Wohn- und Nichtwohngebäude vereinheitlicht.

Neu ist außerdem die Einführung eines verbindlichen, kostenfreien Gesprächs mit einem Energieberater. Wer dieses verpflichtende Gespräch führen muss, welche Berater in Frage kommen und welche Themen besprochen werden, wird in den nachfolgenden Abschnitten erläutert.

Wen betrifft das neue Gebäudeenergiegesetz GEG?

Am 19. Oktober 2023 wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 im Bundesgesetzblatt (BGBl) verkündet und trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Das Gesetz betrifft grundsätzlich alle Eigentümer von Neubauten und Bestandsgebäuden in Deutschland.

Anders verhält es sich jedoch mit der Pflicht zu einem Beratungsgespräch mit einem Energieberater. Diese Regelung gilt nicht für alle Sanierungen und Hauskäufe. Ein verpflichtendes Beratungsgespräch muss durchgeführt werden bei:

  • Einem Hauskauf mit nicht mehr als zwei Wohnungen
  • Umfangreicher Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern

Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

Für Nichtwohngebäude, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden und von Behörden genutzt werden, besteht eine besondere Vorbildfunktion. Dies bedeutet, dass die öffentliche Hand darüber informieren muss, wie sie diese Vorbildfunktion erfüllt – sei es im Internet oder auf andere geeignete Weise.

Wann gilt eine Sanierung als umfangreich?

Diese Frage ist berechtigt und nicht einfach zu beantworten. Diese Regelung betrifft nur Eigentümer von Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen.

Eine Sanierung gilt als umfangreich, wenn Berechnungen für das gesamte Gebäude erforderlich sind. Der Gesetzgeber definiert es in § 48 GEG 2024 folgendermaßen: Wenn der Eigentümer eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen bauliche Änderungen gemäß den Vorgaben vornimmt und dabei Berechnungen nach § 50 Absatz 1 und 2 für das gesamte Gebäude durchgeführt werden, muss vor Beauftragung der Planungsleistungen ein informatorisches Beratungsgespräch mit einer nach § 88 GEG berechtigten Person geführt werden, sofern dieses Beratungsgespräch unentgeltlich angeboten wird.

  • Energieberater finden leicht gemacht – Verpflichtendes Beratungsgespräch laut GEG 2024

Energieberater ist kein geschützter Beruf, weshalb sich prinzipiell jeder so nennen darf. Um sicherzustellen, dass nur qualifizierte Berater die verpflichtenden Gespräche führen, gibt es spezielle Vorgaben: Solche Beratungsgespräche dürfen nur Energieberater führen, die zur Ausstellung von Energieausweisen zugelassen sind. Früher gab es eine Beschränkung, dass nur Energieberater der Verbraucherzentrale Bundesverband diese Gespräche durchführen durften, diese Beschränkung wurde jedoch wieder aufgehoben.

Während des Beratungsgesprächs soll der Hausbesitzer den Energieausweis seiner Wohnimmobilie mit einem Energieberater besprechen. Dieses erste Beratungsgespräch wird kostenlos angeboten und ist oft der Einstieg in ein größeres Vorhaben. Wenn der Energiehaushalt eines Gebäudes bewertet werden soll, werden verschiedene Aspekte berücksichtigt: Warmwassererzeugung, Raumheizung und -kühlung, Betrieb von Lüftungsanlagen sowie der Stromverbrauch der betriebenen Geräte. Bei einem hohen Sanierungsbedarf werden dem Hausbesitzer sinnvolle Investitionen vorgeschlagen, die sowohl energetisch als auch wirtschaftlich effizient sind. Zudem können Eigentümer derzeit von attraktiven staatlichen Förderungen profitieren.

Mit einer speziellen Anbieterliste für Pflichtberatungen ersparen wir Ihnen die zeitraubende Suche nach einem geeigneten Energieberater vor Ort. Sie tragen lediglich Ihre Postleitzahl ein und erhalten eine Liste von Anbietern in Ihrer Umgebung, die für die kostenlose Pflichtberatung gemäß GEG in Frage kommen. Dieser Dienst wird vom GIH, dem größten Energieberaterverband Deutschlands, auf dessen Internetportal angeboten.

Anerkennung der Infrarotheizung als Stromdirektheizung

Stromdirektheizungen im GEG 2024

Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 werden Stromdirektheizungen, einschließlich Infrarotheizungen, erstmals als nachhaltige Heizlösung anerkannt. Diese Entwicklung spiegelt die wachsende Bedeutung elektrischer Heizsysteme wider, die in Kombination mit erneuerbaren Energien eine effiziente und umweltfreundliche Alternative darstellen.

Anerkennung als nachhaltige Heizlösung

Das GEG 2024 erkennt Stromdirektheizungen offiziell als zukunftsfähige Option für die Beheizung von Gebäuden an. Besonders Infrarotheizungen, die direkt elektrische Energie direkt in Wärme umwandeln, werden als effiziente Lösung betrachtet. Dies gilt vor allem in Szenarien, in denen der genutzte Strom aus erneuerbaren Quellen, wie beispielsweise Photovoltaikanlagen, stammt. In solchen Fällen können Stromdirektheizungen ihren Primärenergiebedarf deutlich senken und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von CO₂-Emissionen leisten.

Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude

Für Neubauten und energetisch sanierte Bestandsgebäude sieht das GEG 2024 vor, dass der Primärenergiebedarf strenge Vorgaben erfüllt. Stromdirektheizungen können diese Anforderungen besonders gut erfüllen, wenn sie in ein Gesamtkonzept eingebunden sind, das auf die Nutzung von erneuerbaren Energien und hohe Energieeffizienz setzt. So kann der Einsatz von Infrarotheizungen in modernen Gebäuden nicht nur den Energieverbrauch senken, sondern auch die Nachhaltigkeitsziele des GEG unterstützen.

Vorteile von Infrarotheizungen im Kontext des GEG 2024

  • Einfache Installation und Flexibilität: Infrarotheizungen sind besonders einfach zu installieren, da sie keine aufwendige Heizungsinfrastruktur benötigen. Diese Flexibilität macht sie zu einer idealen Lösung für Neubauten sowie für die Nachrüstung in Bestandsgebäuden, die den Vorgaben des GEG 2024 entsprechen müssen.

  • Kombination mit erneuerbaren Energien: Ein herausragender Vorteil der Infrarotheizung ist ihre ideale Kombinierbarkeit mit erneuerbaren Energien, insbesondere Photovoltaikanlagen. Der erzeugte Solarstrom kann direkt für den Betrieb der Infrarotheizung genutzt werden, was nicht nur die Betriebskosten senkt, sondern auch den ökologischen Fußabdruck des Gebäudes minimiert. Dies steht im Einklang mit den Zielen des GEG 2024, das die Nutzung von erneuerbaren Energien ausdrücklich fördert.

  • Hohe Energieeffizienz durch direkte Wärmeabgabe: Infrarotheizungen erwärmen direkt die Oberflächen und Gegenstände im Raum, anstatt die Luft. Diese Art der Wärmeerzeugung führt zu einer gleichmäßigen und behaglichen Wärmeverteilung, die als sehr angenehm empfunden wird. Zudem trägt sie zur Energieeinsparung bei, da weniger Energie benötigt wird, um die gleiche Wohlfühltemperatur zu erreichen.

  • Geringe Investitions- und Betriebskosten: Die Anschaffungskosten für Infrarotheizungen sind im Vergleich zu konventionellen Heizsystemen gering. Zudem fallen keine Wartungskosten an, was sie langfristig zu einer kosteneffizienten Lösung macht. Dies ist besonders relevant für Eigentümer, die im Rahmen des GEG 2024 energetische Nachrüstungen vornehmen müssen.

Fazit: Infrarotheizung als Stromdirektheizung im GEG

Infrarotheizungen bieten eine Vielzahl von Vorteilen, die sie zu einer attraktiven Heizlösung im Rahmen des GEG 2024 machen. Sie zeichnen sich durch ihre einfache Installation, hohe Energieeffizienz und hervorragende Kombinierbarkeit mit erneuerbaren Energien aus. Besonders in gut gedämmten Gebäuden können sie ihre Stärken voll ausspielen, indem sie eine angenehme, gesunde und kosteneffiziente Wärme erzeugen. Durch die geringen Investitions- und Betriebskosten und die Möglichkeit, staatliche Förderungen in Anspruch zu nehmen, stellen Infrarotheizungen eine zukunftssichere Option dar, die den Anforderungen des GEG 2024 in vollem Umfang gerecht wird.

GEG ersetzte bereits 2020 bisherige Gesetze EnEV, EnEG und EEWärmeG

Statt drei verschiedener Gesetze gibt es nun eines: das Gebäudeenergiegesetz. Ziel ist es, das Energieeinsparrecht für Gebäude zu vereinheitlichen.

EnEV:

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) fasste die Anforderungen an die energetische Beschaffenheit von Gebäuden zusammen, insbesondere bezüglich der Heizungs- und Klimatechnik sowie der Dämmung. Sie löste die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) und die Wärmeschutzverordnung (WSchV) ab.

EnEG:

Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) sollte die Abhängigkeit Deutschlands von importierten Energieträgern reduzieren. Es ermöglichte der Bundesregierung, Verordnungen zu energetischen Anforderungen an Gebäude zu erlassen.

EEWärmeG:

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) förderte den Einsatz erneuerbarer Energien zur nachhaltigen Wärme- und Kälteversorgung. Es diente dem Klimaschutz, verringerte die Abhängigkeit von Energieimporten und schonte fossile Ressourcen.

Fazit zum neuen GEG Gebäudeenergiegesetz 2024:

Wenn Sie bauen möchten oder Bestandsbauten kaufen, sollten Sie sich vorher über die geltenden Standards informieren. Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit von einem qualifizierten Energieberater Ihrer Wahl über die aktuellen gesetzlichen Vorgaben beraten lassen.

GEG 2024 Download – Alle Informationen im Detail:

Weitere Details können Sie direkt in der PDF-Version des Gebäudeenergiegesetzes nachlesen: GEG 2024 PDF: GEG 2024 PDF.

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