Das neue GEG Gebäudeenergiegesetz – Für Hausbesitzer treten neue Regelungen in Kraft

Aktuelle Gesetzeslage und Pflichten für Hauseigentümer laut GEG

In Deutschland haben laut dem Statistischem Bundesamt rund 47,5% der Deutschen Wohneigentum. Seit dem 1. November 2020 greift das GEG Gebäudeenergiegesetz. Viele stellen sich derzeit die Frage, was das GEG für ihr Eigentum bedeutet.

Allgemein gesagt führt das Gebäudeenergie Gesetz verschiedene Vorschriften aus dem Gebäudeenergiebereich zusammen und erweitert es darüber hinaus um neue Anforderungen. Sowohl bei der Planung von konventionellen Heizsystemen als auch bei Infrarotheizungen kommt die Gesetzlage zum Tragen.

Alle Inhalte rund um das GEG im Überblick:

Gebäudeenergiegesetz 2020 – Veröffentlichung und Inhalt

Das GEG wurde seitens der Bundesregierung als Entwurf eingebracht und vom Bundestag verabschiedet. Im Juli wurde der Beschluss offiziell bestätigt und Mitte August 2020 wurde ausgehend vom Referentenentwurf das neue Gebäudeenergiegesetz bereits im Bundesgesetzblatt (BGBl) verkündet.

Mit dem GEG soll ein neues, einheitliches und aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die Energieeffizienz von Gebäuden und der Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien geschaffen werden. Bisher galten die drei Gesetze nebeneinander: Energieeinsparverordnung (EnEV), Energieeinspargesetz (EnEG) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Diese Gesetze wurden nun von einem neuen abgelöst – dem Gebäudeenergiegesetz. Dabei bleiben die Mindestanforderungen für Neubauten im Wesentlichen gleich. Für Bestandsbauten bestehen nun einige Austausch- oder Nachrüstpflichten.

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Die Inhalte des neuen GEG haben die Verbraucherzentrale und das Fachportal Energieeffizientes Bauen und Sanieren zusammengefasst. Das Gebäudeenergiegesetz beinhaltet:

  • Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden

  • Strom aus nachhaltigen Energien ist künftig als anteilige Nutzung erneuerbarer Energien anrechenbar. Erforderlich: Mindestdeckungsanteil von 15 Prozent des Wärme- und Kältebedarfs

  • Eigentümer von Bestandsgebäuden müssen bestimmte Nachrüst- und Austauschpflichten erfüllen

  • Energetische Mindestanforderungen an Neubauten: etwas geringer als in der zuvor geltenden EnEV

  • Beim Neubau: Bestimmte Anteile an regenerativen Energien sind beim Heizen bzw. Kühlen vorgegeben

  • Energetischen Anforderungen von beheizten und klimatisierten Gebäuden

  • Für den Bau eines Hauses gilt künftig ein einheitliches Anforderungssystem, indem Energieeffizienz und Erneuerbare Energien integriert sind

  • Ab 2026: Verbot der Neuinstallation von Ölheizungen und Kohle-Anlagen

  • Beim Verkauf oder bei umfangreichen Änderungen an bestehenden Ein- und Zweifamilienhäusern müssen obligatorische Energieberatungen durchgeführt werden

  • Die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise wird für Neubauten und Bestandsgebäude sowie für Wohn- und Nichtwohngebäude vereinheitlicht

Neu ist außerdem die Erweiterung um ein verbindliches, kostenfreies Gespräch mit einem Energieberater. Für wen das verpflichtende Gespräch notwendig ist, mit wem man es halten kann und was thematisiert wird können Sie weiter unten lesen.

Wen betrifft das neue Gebäudeenergiegesetz GEG?

Am 23. Oktober 2019 hat das Bundeskabinett das GEG verabschiedet und ab November 2020 tritt das GEG in Deutschland in Kraft. Vom Gesetz sind prinzipiell alle Eigentümer von Neubauten und Bestandsbauten betroffen.

Anders sieht das bei dem verpflichtenden Gespräch mit einem Energieberater aus. Die Regelung bezieht sich nicht auf alle Sanierungen und Hauskäufe. Ein Beratungsgespräch muss geführt werden, bei:

  • Einem Hauskauf mit nicht mehr als 2 Wohnungen
  • Umfangreicher Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern

Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

Einem Nichtwohngebäude, dass sich im Eigentum der öffentlichen Hand befindet und von einer Behörde genutzt wird, kommt eine Vorbildfunktion zu. Damit ist verbunden, dass die öffentliche Hand über die Erfüllung der Vorbildfunktion im Internet oder auf sonstige geeignete Weise informiert.

Wann gilt eine Sanierung als umfangreich?

Diese Frage ist durchaus berechtigt und gar nicht so leicht zu beantworten. Vorweg, auch diese Regel betrifft nur Eigentümer eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen.

Von einer umfangreichen Sanierung wird allgemein gesprochen, wenn Berechnungen für das gesamte Haus stattfinden. Der Gesetzgeber definiert es wie folgt: In § 48 heißt es „Nimmt der Eigentümer eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen Änderungen im Sinne der Sätze 1 und 2 an dem Gebäude vor und werden unter Anwendung des § 50 Absatz 1 und 2 für das gesamte Gebäude Berechnungen nach § 50 Abs. 3 durchgeführt, hat der Eigentümer vor Beauftragung der Planungsleistungen ein informatorisches Beratungsgespräch mit einer nach § 88 zur Ausstellung von Energieausweisen-berechtigten Person zu führen, wenn ein solches Beratungsgespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird.“

  • Energieberater finden leicht gemacht – Verpflichtendes Beratungsgespräch laut GEG

Energieberater ist kein eingetragener Beruf, weshalb sich prinzipiell jeder so nennen darf. Damit nur qualifizierte Berater die Gespräche führen gibt es bestimmte Vorkehrungen: Beratungsgespräche dürfen nur Energieberater führen, die als Aussteller von Energieausweisen zugelassen sind. Zwischenzeitlich gab es die Beschränkung, dass das obligatorische Beratungsgespräch nur von Energieberatern der Verbraucherzentrale Bundesverband abgehalten werden dürfen. Diese Beschränkung wurde aber wieder aufgehoben.

Bei dem Beratungsgespräch soll der Hausbesitzer den Energieausweis seiner Wohnimmobilie mit einem Energieberater besprechen. Dieses erste Beratungsgespräch wird kostenlos angeboten. Oftmals ist das Beratungsgespräch der erste Schritt hin zu einem größeren Vorhaben. Wenn der Energiehaushalt eines Gebäudes ermittelt werden soll, werden mehrere Aspekte betrachtet: Warmwassererzeugung, Raumheizung und -kühlung, Betrieb von Lüftungsanlagen samt Strom für die betriebenen Geräte. Bei einem erhöhten Sanierungsbedarf werden dem Hausbesitzer dann sinnvolle Investitionen dargestellt, die in der Regel nicht nur energetisch, sondern auch wirtschaftlich effizient sind. Außerdem können Sie als Eigentümer derzeit von hohen staatlichen Förderungen profitieren.

Mit dieser Pflichtberater Anbieterliste ersparen wir Ihnen die zeitraubende Suche nach einem Energieberater vor Ort. Sie tragen lediglich Ihre PLZ ein und bekommen Anbieter mit entsprechenden Kontaktdaten für die kostenlose Pflichtberatung nach GEG in Ihrer Umgebung vorgeschlagen. Dieser Dienst wird vom GIH, dem größten Energieberaterverband Deutschlands, auf dem eigenen Internetportal angegeben.

GEG 2020 ersetzt bisherige Gesetze EnEV, EnEG und EEWärmeG

Statt drei verschiedene Gesetze gibt es jetzt eins: das Gebäudeenergiegesetz. Ziel dabei ist es, für die Vereinheitlichung vom Energieeinsparrecht für Gebäude zu sorgen.

EnEV:

In der Energieeinsparverordnung EnEV sind energetische Anforderungen an die Gebäude bezogen auf die verbaute Heizungs- und Klimatechnik samt Dämmung festgehalten. EnEV fasst die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) und die Wärmeschutzverordnung (WSchV) zusammen und löst sie ab.

Die EnEV hat die Geringhaltung des Primärenergiebedarfs für Warmwasserzubereitung und Heizung zum Ziel. Dabei wird untersucht, wie viel Energie verbraucht wird und aus welcher Quelle. In diesem Zuge sollen nachhaltige Energieträger im Hinblick auf die Umwelt entlastet werden.

EnEG:

Das Energieeinsparungsgesetz EnEG sollte die Abhängigkeit Deutschlands gegenüber importierten Energieträgern reduzieren. Demzufolge enthält das Gesetz keine direkte Regelung für die Bürger, sondern ermächtigt die Bundesregierung zum Erlass von Verordnungen.

Seitdem können auf Grundlage des EnEG, mit Zustimmung des Bundesrates, Verordnungen zu energetischen Anforderungen an Gebäude erlassen werden.

EEWärmeG:

Der Zweck des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes EEWärmeG ist es, für eine nachhaltige Kälte- und Wärmeversorgung zu sorgen. Dabei handelt das EEWärmeG im Interesse des Klimaschutzes, verringert die Abhängigkeit von Energieimporten und schont fossile Ressourcen. Zusätzlich werden Technologien zur Nutzung der erneuerbaren Energien gefördert.

Zudem soll das Gesetz dazu beitragen, dass der Anteil bzw. die Nutzung erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte steigt. Für das Jahr 2020 war der Einsatz erneuerbarer Energien mit einem Anteil von 14% geplant.

Fazit zum neuen GEG Gebäudeenergiegesetz:

Wenn Sie bauen möchten oder Bestandsbauten kaufen sollten Sie sich vorher über die geltenden Standards informieren. Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit von einem Energieberater Ihrer Wahl über die geltenden Gesetze informieren lassen.

GEG 2020 Download – Alle Informationen im Detail:

Darüber hinaus können Sie direkt in der Gebäudeenergiegesetz PDF nachlesen: GEG 2020 PDF.

Bildquelle: Adobe Stock

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